Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Die Charta wurde am 5. November 1992 unterzeichnet und ist seit 1998 in Kraft. Bisher ratifizierten sie 23 Staaten des Europarates, Deutschland 1998.

Die Ausarbeitung der Charta war zum einen von dem Bemühen getragen, die kulturellen Traditionen und das Kulturerbe Europas zu erhalten und weiterzuentwickeln, zum anderen von der Achtung des unerläßlichen und allgemein anerkannten Rechtes, im öffentlichen Leben und im privaten Bereich eine Regional- oder Minderheitensprache zu gebrauchen.

Die Charta führt zunächst die Ziele und Grundsätze auf, zu deren Einhaltung sich die Vertragsparteien für alle Regional- oder Minderheitensprachen verpflichten, die auf ihrem Hoheitsgebiet gesprochen werden: Achtung des Verbreitungsgebiets jeder dieser Sprachen, die Notwendigkeit ihrer Förderung, die Erleichterung des Gebrauchs und/oder die Ermutigung zu ihrem Gebrauch in Wort und Schrift im öffentlichen Leben und im privaten Bereich (durch geeignete Maßnahmen für ihren Unterricht und ihr Studium, durch grenzüberschreitenden Austausch für Sprachen, die in derselben oder ähnlichen Form in anderen Staaten gesprochen werden).

Des weiteren führt die Charta eine ganze Reihe besonderer Maßnahmen auf, um den Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen im öffentlichen Leben zu fördern. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf folgende Bereiche: Bildungswesen, Justiz, Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, wirtschaftliches und soziales Leben und grenzüberschreitender Austausch. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, mindestens 35 Paragraphen oder Absätze aus diesem Maßnahmenkatalog anzuwenden, einschließlich einer gewissen Zahl zwingender Maßnahmen, die aus einem „Kernbereich“ auszuwählen sind.

Außerdem muß jede Vertragspartei in ihrer Ratifizierungsurkunde oder Annahmerklärung alle in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder einem Teil davon verbreiteten Regional- oder Minderheitensprachen angeben, auf die die ausgewählten Paragraphen Anwendung finden. In Deutschland sind das die Regionalsprache Niederdeutsch und die Minderheitensprachen Dänisch, Sorbisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch und Romanes.

Ein Sachverständigenausschuß kontrolliert die Anwendung der Charta, indem er die von den Vertragsparteien regelmäßig vorgelegten Berichte prüft.

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